Kosten und Abrechnung

Dr. med. Christa Schmäing-Wassmann

Kosten und Abrechnung

Für gesetzlich Krankenversicherte:

Als Ärztin in einer Privatpraxis kann ich nur in begründeten Einzelfällen auf Antrag mit gesetzlichen Krankenkassen im Kostenerstattungsverfahren abrechnen. Dies müssten Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

Wenn Sie als Kassenpatient keinen Termin bei einem kassenärztlich niedergelassenen psychotherapeutisch tätigen Arzt oder psychologischen Psychotherapeuten bekommen können, können Sie sich an die regionale Terminservicestelle Nordrhein der Kassenärztlichen Bundevereinigung wenden:

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Für Privatversicherte:

Hier hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Deshalb erkundigen Sie sich bitte, ob Ihre Versicherung die Kosten für ärztliche Psychotherapie, psychosomatische Behandlung und/oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie übernimmt. Darüber hinaus klären Sie, für wie viele Behandlungsstunden dies zutrifft und ob ein entsprechender Antrag notwendig ist. Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten für die Therapie werden in der Regel bei Vorliegen einer von den Kassen anerkannten Diagnose von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Einige Beihilfestellen und private Versicherungen erwarten nach den ersten 5 Sitzungen einen ausführlichen Antrag auf Kostenübernahme weiterer Sitzungen, den ich für Sie formulieren werde.

Für Coaching stelle ich Ihnen eine Rechnung aus, bei beruflichem Coaching können Sie diese steuerlich geltend machen.

 

Für Selbstzahler

Psychotherapie kann selbstverständlich auch selbst bezahlt werden.
Ich rechne die Therapiestunden (zu je 50 Minuten) entsprechend der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ab.

Info

Beratung, Coaching, Kommunikationstraining, Familientherapie, Burn-out-Prophylaxe und -therapie sind keine Kassenleistungen und müssen daher immer selbst bezahlt werden.